Nachdem das Assistenzhundegesetz in Deutschland verabschiedet worden ist, müssen alle Hunde, die als Assistenzhunde anerkannt werden sollen, eine einheitliche Assistenzhund-Team-Prüfung bei einer staatlichen Fachstelle ablegen.

Bis zu zwei Jahre lernt der angehende Assistenzhund alle Kommandos, Aufgaben und das richtige Verhalten als Assistenzhund. Doch ob der Hund dies wirklich alles gelernt hat und beherrscht ist für einen Supermarktmitarbeiter nicht sofort erkenntlich. Woher sollte der Angestellte wissen können, ob Ihr Hund wirklich Zutritt zu diesem Supermarkt haben darf? Deshalb regelt jetzt die einheitliche Assistenzhund-Team-Prüfung die Zutrittsrechte!

Laut Gesetz muss jeder Assistenzhund am Ende seiner Ausbildung die Assistenzhund-Team-Prüfung absolvieren. Hunde, die diese Prüfung nicht durchlaufen oder bestehen, gelten zukünftig nicht als Assistenzhund, sondern als normaler Familienhund und haben somit keinerlei Rechte, selbst wenn sie zu Hause Hilfsaufgaben ausüben.

Die Prüfung stellt fest, ob das Mensch-Hund-Team bereit ist als fertig ausgebildetes Assistenzhund-Team in den Dienst gehen zu können. Sie belegt, dass Ihr Hund „wirklich“ ein fertig ausgebildeter Assistenzhund ist. Ihr Bestehen markiert somit den Eintrittszeitpunkt in den offiziellen Dienst als Assistenzhund.

In der Prüfung stellen Sie und Ihr Assistenzhund unter Beweis, dass Sie im Alltag und in verschiedenen Situationen in der Öffentlichkeit zuverlässig gemeinsam arbeiten und sich der Assistenzhund jederzeit angemessen verhält.

Eine erfolgreich bestandene Assistenzhund-Team-Prüfung zeigt, dass Ihr Hund tatsächlich über das erforderliche Wesen und Verhalten eines Assistenzhundes in der Öffentlichkeit verfügt. Durch die Ausbildung bei anerkannten Assistenzhundetrainern und die Prüfung ist die Mitnahme des Assistenzhundes in alle öffentlichen Bereiche erlaubt. Nur wenn der Assistenzhund in einer solchen Team-Prüfung unter Beweis gestellt hat, dass er sich wirklich wie ein sehr gut ausgebildeter Assistenzhund in der Öffentlichkeit bewegt, dürfen auch Geschäftsinhaber, Fluggesellschaften, Ärzte, Schulen usw. diesem Hund Zutritt gewähren.

Das Gesetz (BGG) regelt, dass ein Assistenzhund sich durch nichts ablenken lässt, wodurch Geschäftsinhaber die Sicherheit haben, dass ihr laufendes Geschäft oder andere Kunden nicht durch den Assistenzhund beeinträchtigt werden.