Gesetzliche Voraussetzungen, um als Assistenzhundetrainer arbeiten zu können: einfach erklärt
Deutschland ist eines der wenigen Länder, das regelt, wer Assistenzhunde ausbilden darf und wie diese ausgebildet werden müssen. Andere Länder wie die Schweiz und Österreich haben keine speziellen Vorschriften für Assistenzhundetrainer.
Gesetz regelt die Voraussetzungen für Assistenzhundeschulen
2021 wurden Assistenzhunde und ihre Ausbildung ins Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) aufgenommen. 2023 trat die dazugehörige Assistenzhundeverordnung (AHundV) in Kraft. In der Verordnung sind die Details zur Ausbildung von Assistenzhunden geregelt und welche Inhalte Assistenzhundetrainer im Training durchnehmen müssen (Praxis und Theorie). Ebenso ist geregelt, welche Voraussetzungen Assistenzhundeschulen vorweisen müssen.
Voraussetzungen als Assistenzhundetrainer im Detail
Dies sind die allgemeinen Voraussetzungen gemäß der Assistenzhundeverordnung (AHundV), die du erfüllen musst, um als Assistenzhundetrainer zu arbeiten:
- Nachweis von Seminaren/Workshops zu Assistenzhundetraining, Ethologie, Didaktik und Beratung von insgesamt 90 Zeitstunden
- Nachweis eines Pädagogik-Seminars von insgesamt 15 Zeitstunden
- Nachweis von Seminaren zu den einschlägigen Erkrankungen der Kunden von jeweils 20 Zeitstunden pro Erkrankung/Kategorie
- Erste-Hilfe-Kurs für Hunde
- Erste-Hilfe-Kurs für Menschen
- Erlaubnis gem. § 11 Abs. 1 Nr 8 f) TierSchG
- Zertifizierung als Assistenzhundeschule von der durch die DAkkS akkreditierte fachliche Stelle
Zertifizierung als Assistenzhundeschule
Gesetzlich ist sowohl im BGG als auch in der AHundV vorgeschrieben, dass Assistenzhunde in Deutschland von zertifizierten Assistenzhundeschulen ausgebildet werden müssen. Eine Ausbildung bei einer normalen Hundeschule gilt nicht. Im Gesetz steht: Nur Assistenzhunde, die derzeit von zertifizierten Assistenzhundeschulen ausgebildet werden, dürfen die anerkannte Prüfung absolvieren und gelten anschließend als Assistenzhunde.
Derzeit gibt es keine Zertifizierungsstelle
Die fachliche Stelle, die Assistenzhundeschulen zertifiziert, muss zuerst von der DAkkS akkreditiert werden. 2024 gab es eine fachliche Stelle, die akkreditiert war und erste Assistenzhundeschulen zertifiziert hat, auch Dozenten und Absolventen unserer Ausbildung. Leider hat diese fachliche Stelle die Arbeit nach einigen Monaten unerwartet beendet. Aktuell gibt es noch keine neue fachliche Stelle, die von der DAkkS akkreditiert wurde, wir halten hierzu stets auf dem Laufenden.
Was bedeutet die fehlende Zertifizierungsstelle für die aktuell arbeitenden Assistenzhundetrainer?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat bereits 2024 nach dem Abdanken der vorigen Zertifizierungsstelle auf seiner Webseite veröffentlicht, dass alle Assistenzhundetrainer normal weiterarbeiten dürfen, bis eine neue Zertifizierungsstelle etabliert ist oder gesetzliche Änderungen getroffen wurden. Die Assistenzhundetrainer müssen sich jedoch bei der Ausbildung der Assistenzhunde an die inhaltlichen Vorgaben der AHundV halten.
Was bedeutet die fehlende Zertifizierungsstelle für die Assistenzhundeteams in Ausbildung?
Durch die fehlende Zertifizierungsstelle gibt es derzeit keine zertifizierten Assistenzhundeschulen.
Nun ergibt sich ein Problem: Im BGG ist festgehalten, dass Assistenzhunde nur durch zertifizierte Ausbildungsstellen ausgebildet werden dürfen. Assistenzhundehalter dürfen mit ihren Hunden die Assistenzhund-Team-Prüfung am Ende der Ausbildung laut BGG nur absolvieren, wenn sie von einer zertifizierten Assistenzhundeschule ausgebildet wurden. Diese Ausbildung und die Prüfung sind notwendig, um den Hund offiziell als Assistenzhund anerkennen und eintragen zu lassen. Nur als offiziell eingetragener Assistenzhund erhält ein Hund den Status „Assistenzhund“ mit dem staatlichen Anhänger und Ausweis für die Zutrittsrechte.
Klar wurde, es ist eine Änderung des BGG notwendig, damit auch diejenigen Assistenzhundeteams die Prüfung absolvieren dürfen, die seit dem Wegfall der alten Zertifizierungsstelle ausgebildet worden sind. Das BMAS hat sich umgehend um einen neuen Entwurf der Gesetzesänderung gekümmert.
Aktueller Stand der Gesetzesänderung: September 2025
Corinna Rüffer, behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grüne, stellte im August 2025 eine schriftliche Frage an die Bundesregierung. Dabei ging es darum, ob eine neue Zertifizierungsstelle absehbar ist. Falls sich die Zertifizierungsstelle weiter verzögern wird, wollte Rüffer wissen, wann die Übergangsregelung und die Prüfungsfrist verlängert werden, damit wieder zeitnah Assistenzhund-Team-Prüfungen abgelegt werden können.
Intensive Gespräche mit verschiedenen Institutionen
Die Bundesregierung antwortete, dass das BMAS seit dem Abdanken der ersten Zertifizierungsstelle in intensiven Gesprächen mit verschiedenen Institutionen ist, die als neue fachliche Stelle infrage kommen. Jedoch sind die Standards für eine Akkreditierung durch die DAkkS aus Gründen der Qualitätssicherung hoch.
Übergangsfrist bis 12 Monate nach Eröffnung der neuen Zertifizierungsstelle
Weiter heißt es in der Antwort, dass vom BMAS eine Rechtsänderung angestrebt wird, die es „vorübergehend ermöglicht, Assistenzhunde zu prüfen und zu zertifizieren, selbst wenn sie in einer nicht-zugelassenen Ausbildungsstätte ausgebildet wurden. Diese Übergangsregelung soll so lange gelten bis eine neue fachliche Stelle zur Zulassung von Ausbildungsstätten gefunden wurde und diese 12 Monate lang gearbeitet hat.“
Hierfür müssen die nicht-zugelassenen Ausbildungsstätten schriftlich bestätigen, dass die Ausbildung des Assistenzhundes inhaltlich der Assistenzhundeverordnung entspricht.
Auswirkungen auf den Beruf Assistenzhundetrainer
Derzeit darf noch jeder Assistenzhunde ausbilden, der die Anforderungen an die Ausbildung der Hunde gemäß der AHundV einhält.
Auch mit einer Gesetzesänderung gilt dies, allerdings müssen die Assistenzhundeschulen dann schriftlich bestätigen, dass die Ausbildung nach der AHundV erfolgt.
Wenn die nächste Zertifizierungsstelle von der DAkkS akkreditiert ist, haben Assistenzhundeschulen 12 Monate Zeit, sich zertifizieren zu lassen. So lange wird die Übergangsfrist bei einer Gesetzesänderung gelten, laut Aussagen der Bundesregierung zur Frage der behindertenpolitischen Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grüne, Corinna Rüffer.
12 Monate Zeit, um dich zertifizieren zu lassen
12 Monate nach Inbetriebnahme der neuen Zertifizierungsstelle müssen dann alle Assistenzhundeschulen zertifiziert sein, um weiter Assistenzhunde ausbilden zu können.
Unsere Ausbildung zum Assistenzhundetrainer gibt dir mit den Seminaren und Workshops die Voraussetzungen, die du laut AHundV benötigst und bereitet dich sowohl auf die Erlaubnis gem. § 11 Abs. 1 Nr 8 f) TierSchG beim Veterinäramt als auch auf die Zertifizierung als Assistenzhundeschule vor. Durch unsere Ausbildung kannst du sorglos deinen Weg als Assistenzhundetrainer beginnen und auch nach der Ausbildung nahtlos als Assistenzhundetrainer arbeiten, falls dann eine neue Zertifizierungsstelle mit der Zertifizierungspflicht im Einsatz ist.
Anpassung an neueste Gesetze und Vorschriften
Wir passen unsere Ausbildung immer an die neuesten Gesetze und Vorschriften an. Somit können wir stolz sagen, wir geben all unsere Studenten und Assistenzhundetrainern die notwendigen Seminare und Workshops, die ihr für eine zukünftige Zertifizierung benötigt. Als die AHundV 2023 in Kraft trat, haben wir nicht nur aktuellen Studenten, sondern auch ehemaligen Absolventen ermöglicht, alle notwendigen Seminare und Workshops kostenfrei zu besuchen, damit sie die AHundV einhalten und ihre Zertifizierung erhalten können.
Unser Ziel:
- du kannst jahrzehntelang glücklich und erfolgreich als Assistenzhundetrainer arbeiten
- du musst dir keine Sorgen machen, dass du nicht alles für eine mögliche Zertifizierung hast
- unsere Ausbildung gibt dir alles, was du für deine Karriere als Assistenzhundetrainer benötigst